Geschäftsführung
Veronika Zimbelmann
Pfahlerstraße 13(A)
65193 Wiesbaden
Telefon: +49 (0)611-135 67 33
Telefax: +49 (0)611-135 67 34
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www.vz-immobilien.com
Steuernummer
[040 886 33156]
USt-IdNr.
[DE302427780]
Aufsichtsbehörde
Erlaubnis erteilt durch
Gewerbeaufsichtsamt Darmstadt
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§1 Provisionsanspruch
1.1 Die Maklerfirma VZ-IMMOBILIEN, Pfahlerstraße 13(A) in 65193 Wiesbaden (nachfolgend „Makler“ genannt) erhält für den Nachweis und/oder die Vermittlung von Gelegenheiten zum Vertragsabschluss eine Provision in nachstehend aufgeführter Höhe zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer bzw. VAT:
a) bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 5,0 % des Kaufpreises;
b) bei Vermietung von Gewerbeimmobilien, Verpachtung, Leasing oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 3 Monatsmieten;
c) bei Vermittlung von Haus- und Grundbesitz 5,0 % des Kaufpreises.
1.2 Die vorstehenden Provisionssätze sind mangels abweichender Vereinbarung vom Auftraggeber an den Makler zu zahlen. Sie gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich eine andere Provision ausgewiesen ist.
§2 Fälligkeit der Provision
2.1 Die angegebene Provision wird erst fällig, wenn ein entsprechender unter §1 dieses Vertrages dargebotener tatsächlicher und ernsthafter Nachweis bzw. der Abschluss eines Vertrages über das angebotene Objekt zustande kommt.
2.2 Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn aus wirtschaftlichen, rechtlichen oder sonstigen Erwägungen neben dem angebotenen Vertrag oder statt eines solchen ein anderer zustande kommt (z.B. Abschluss eines Kauf- oder Pachtvertrages, Abschluss eines Lizenz- oder Kooperationsvertrages anstelle eines Mietvertrages).
2.3 Bei Zahlungsverzug der Provision oder eines Aufwendungsersatzes sind vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 3,0 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, mindestens jedoch 5,0 % zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
§3 Doppeltätigkeit
Der Makler darf auch für andere Vertragsteile provisionspflichtig tätig werden.
§4 Weitergabe-Verbot
4.1 Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und -Informationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben.
4.2 Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer bzw. VAT zu entrichten.
§5 Kenntnis von Angeboten
Ist dem Auftraggeber ein Angebot bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens aber innerhalb 4 Tagen nach Erhalt, schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen. Verstöße gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadensersatzanspruch des Maklers.
§6 Informationspflicht
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich zu informieren, falls er eine vermittelte und/oder nachgewiesene Gelegenheit zum Vertragsabschluss nicht wahrnehmen möchte.
§7 Kunden- und Quellenschutz
7.1 Der Makler beansprucht für die durch ihn benannten Objekte sowie Kunden, Eigentümer, Projektentwickler oder Vermittler vollen Quellen- und Kundenschutz-, Provisions- und Courtageschutz. Darunter fallen alle bekannt gegebenen Geschäftsverbindungen, sowie Adressen von Käufern, Verkäufern, Vermittlern, Finanzierungsverbindungen etc. ohne Rücksicht darauf, ob es sich um natürliche oder juristische Personen handelt.
7.2 Gleiches gilt auch für etwaige Tochterunternehmen des Auftraggebers und/oder andere Verbindungen, die Dritten gegenüber unterhalten werden. Dies gilt auch für nicht in Deutschland ansässige Tochterunternehmen und Verbindungen.
7.3 Von dieser Vereinbarung ausgenommen sind diejenigen Kontakte, die nachweislich dem Auftraggeber schon bekannt sind. Die Mitteilung darüber hat gemäß §5 zu erfolgen. Wird innerhalb dieser Zeit nicht schriftlich widersprochen, gilt der Kontakt für den Makler als geschützt.
7.4 Sämtliche Regelungen zum Kunden- und Quellenschutz gelten auch für Folgegeschäfte.
§8 Geheimhaltung, Umgehungsverbot
8.1 Alle Offerten und Informationen, die dem Auftraggeber durch den Makler bekannt gegeben werden sind ausschließlich für den Auftraggeber selbst bestimmt. Dieser ist verpflichtet, Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht ohne schriftliche Zustimmung des Maklers Dritte zur Kenntnis zu bringen.
8.2 Es dürfen weiterhin keine Geschäfte, weder direkt noch indirekt, durch oder über Dritte mit bekannt gegebenen Kontaktadressen abgewickelt werden. Dies beinhaltet auch sämtliche Nachfolgegeschäfte, die sich aus den bekannt gewordenen Adressen ergeben können.
8.3 Zu keiner Zeit darf der Auftraggeber mit den über den Makler bekannt gewordenen bzw. offen gelegten Bauunternehmen, Maklern, Investoren, Eigentümern und an der Vermittlung sonstigen Beteiligten ohne Wissen des Maklers Verbindung aufnehmen.
8.4 Die völlige Geheimhaltung und Nichtumgehung aller Personen, Verbindungen und des sonstigen Know-hows stellt der Auftraggeber auch für seine Angestellten sicher.
§9 Abschluss des Hauptvertrages
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Kopie des Vertrages zu übersenden.
§10 Haftung
10.1 Der Makler haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Makler ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Makler in demselben Umfang.
10.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (10.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
§11 Schriftformerfordernis, Vertragsänderung
11.1 Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Dies gilt ebenso für den Vertragspunkt §9 selbst.
11.2 Die Kündigung des Maklervertrages bedarf ebenfalls der Schriftform.
§12 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
§13 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen der Parteien ist ausschließlich der Sitz des Maklers.
§ 14 Angaben Dritter
Alle Angaben zum Objekt basieren auf erteilten Auskünften und Informationen Dritter. Für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben kann deshalb keine Haftung übernommen werden. Die versandten Exposés und sonstigen Unterlagen stellen lediglich eine unverbindliche Vorabinformation dar. Die Haftung von VZ-MMOBILIEN, Inh. VERONIKA ZIMBELMANN ist ausschließlich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten beschränkt.
§ 15 Datenschutz
Alle Personen- und objektbezogenen Daten werden ausschließlich nur für die Bearbeitung des Auftrags verwendet. Der Auftraggeber willigt der Datenweitergabe an Dritte zu, sofern dies für die Erfüllung des Auftrags erforderlich ist. Eine andere Weitergabe der Daten erfolgt nicht.
Fotos und Grafiken unterliegen dem Copyright der Firma VZ-IMMOBILIEN Inh. Veronika Zimbelmann.
WIDERRUFSBELEHRUNG
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. Art. 246 § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
VZ-Immobilien
Inh. Veronika Zimbelmann
Pfahlerstraße 13(A)
65193 Wiesbaden
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Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. bezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
ENDE WIDERRUFSBELEHRUNG